Bessere Rahmenbedingungen für Gemeinnützigkeit beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes verabschiedet, das rückwirkend ab 1.1.2013 gelten soll.

Es soll die Vereinsbesteuerung sowie das Gemeinnützigkeitsrecht in vielen Bereichen verbessern. Zudem wird auch das geltende Vereinsrecht im BGB gravierend geändert. Gleich mitberücksichtigt werden auch SGB-Änderungen zur Einkommensanrechnung wegen der Freibetragserhöhung bis hin zur Änderung des GmbH-Gesetzes mit der künftig weiterhin zulässigen Firmierung als „gGmbH“.

Die Einzelheiten zu den Änderungen finden Sie unter:

 Bessere Rahmenbedingungen für Gemeinnützigkeit

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