Das Herausgeben und Verbreiten einer Abi-Zeitung fällt unter das Presserecht. Ein Mindestmaß an journalistischer Sorgfalt sollte also gewährleistet werden. Das Presserecht verlangt ebenso ein Impressum, vor allem um die für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Alle Anzeigen in der Abizeitung müssen als Werbung erkennbar sein und sollten mit dem Wort „Anzeige“ versehen werden. Außerdem sollte schon im Vorfeld mit der Schulleitung abgesprochen werden, inwiefern Sponsoring und Werbung in der Abizeitung mit den jeweils geltenden Schulgesetzen des jeweiligen Bundeslandes in Einklang stehen.

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