Eine Veranstaltung, bei der Einnahmen erwirtschaftet werden, gilt als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Das bedeutet, dass die Einnahmen durch den Eintritt voll auf den Geschäftsbetrieb angerechnet werden. Daher kann es sinnvoll sein, das Eintrittsgeld möglichst gering zu halten oder ganz davon abzusehen und als Ersatz eine Spendenbox aufzustellen. Je nach Vereinssatzung ist die Veranstaltung aber möglicherweise auch ein Zweckbetrieb. Das bedeutet, dass, wenn beispielsweise ein Sportverein in der Satzung einen sportlichen Zweck vermerkt hat und dann ein Konzert ausrichtet, handelt der Verein satzungsfremd und somit ist die Veranstaltung kein Zweckbetrieb.

Die Einnahmen unterliegen bei einem gewerblichen Geschäftsbetrieb somit der Ertragssteuer, beim Zweckbetrieb ist dies nicht der Fall. Ebenso sind die Umsätze beim Zweckbetrieb in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Es ist auf jeden Fall sinnvoll rechtzeitig beim Finanzamt nachzufragen, damit ihr steuertechnisch auf der sicheren Seite seid.

Denkt außerdem unbedingt daran das Konzert rechtzeitig bei der GEMA anzumelden. Bei Benefizkonzerten gewährt die GEMA einen Nachlass.

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