Die Aufwandsentschädigung für eine Blutspende in Deutschland ist nicht unumstritten. Das Transfusionsgesetz besagt, dass  „die Spendeentnahme unentgeltlich erfolgen soll. Der spendenden Person kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll.“ Wer sich hierzu näher informieren möchte, findet weitere Informationen bei Wikipedia.

Das Alter: Für einen Blutspende kommen Menschen infrage, die zwischen 18 und 65 Jahre alt sind. Eine Blutspendeaktion richtet sich also an Vereine mit erwachsenen Mitgliedern.