Erkundigt euch in jedem Fall vor der Durchführung eures Flohmarktes beim zuständigen Ordnungsamt über die örtlichen Gesetzmäßigkeiten. In den meisten Bundesländern ist für die Ausrichtung eines Flohmarkts von privaten Anbietern auf einer privaten Anlage keine öffentliche Genehmigung notwendig. Erfragt beim Ordnungsamt vorsichtshalber auch, ob ihr vor Ort Essen und Getränke anbieten dürft.

Auf öffentlichem Gelände benötigt ihr in jedem Fall eine Genehmigung der Gemeinde - diese ist auch schon bei einer einmaligen Veranstaltung notwendig. Setzt euch außerdem frühzeitig mit dem Träger einer Einrichtung in Verbindung, denn auch dieser sollte den Flohmarkt genehmigen.

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