Der Kuchenbasar ist auf Dorffesten so unverzichtbar geworden wie die Hüpfburg. Auch Vereine , Schulen und Kindergärten bessern damit ihre Kassen auf. Doch was kaum einer weiß, auch der Kuchenbasar unterliegt den Gesetzen der Lebensmittelüberwachung. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden hat dazu ein Merkblatt herausgebracht für alle, die es genauer wissen wollen. Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Art der Lebensmittel, Lagerung und Hygienevorschriften.