Kuchenbasar - Rechtliches
Der Kuchenbasar ist auf Dorffesten so unverzichtbar geworden wie die Hüpfburg. Auch Vereine , Schulen und Kindergärten bessern damit ihre Kassen auf. Doch was kaum einer weiß, auch der Kuchenbasar unterliegt den Gesetzen der Lebensmittelüberwachung. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden hat dazu ein Merkblatt herausgebracht für alle, die es genauer wissen wollen. Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Art der Lebensmittel, Lagerung und Hygienevorschriften.
Merkblatt zum Kuchenbasar
Hygienische Anforderungen an die Abgabe von Lebensmitteln im Rahmen von Kuchenbasaren, Spendenaktionen oder ähnlichen Veranstaltungen.
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