Selbstgemachte Marmelade-Rechtliches
Laut der Konfitürenverordnung darf sich nur Marmelade nennen, was aus Zitrusfrüchten hergestellt ist. Konfitüre oder Fruchtaufstrich wäre in den meisten Fällen die korrektere Variante – oder Gelee. Wichtig ist auf jeden Fall zu kennzeichnen, welche Bestandteile das selbst kreierte Produkt enthält - gerade auch als Hinweis für Diabetiker oder Allergiker. Auch ein Herstellungs- bzw. Haltbarkeitsdatum solltet ihr vermerken.
Zudem unterliegen selbst hergestellte Fruchtaufstriche den Gesetzen der Lebensmittelüberwachung. Auch wenn bei der Herstellung und anschließender Abgabe gegen eine kleine Spende oft auch mal ein Auge zugedrückt wird, (zumal es sich ja tatsächlich meist nur um kleine Mengen an Aufstrichen handelt), ist es ratsam, sich im Vorfeld beim zuständigen Gesundheits- bzw. Ordnungsamt zu erkundigen.
Zudem unterliegen selbst hergestellte Fruchtaufstriche den Gesetzen der Lebensmittelüberwachung. Auch wenn bei der Herstellung und anschließender Abgabe gegen eine kleine Spende oft auch mal ein Auge zugedrückt wird, (zumal es sich ja tatsächlich meist nur um kleine Mengen an Aufstrichen handelt), ist es ratsam, sich im Vorfeld beim zuständigen Gesundheits- bzw. Ordnungsamt zu erkundigen.
Merkblatt
Hygienische Anforderungen an die Abgabe von Lebensmitteln im Rahmen von Kuchenbasaren, Spendenaktionen oder ähnlichen Veranstaltungen.
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