Rechtliches bei der Tombola beachten

Lose TombolaHätten Sie es gewusst? Eine Tombola gehört als Ausspielung in die Gruppe der Lotterien und ist daher grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahme: Die Tombola findet innerhalb einer geschlossenen Veranstaltung statt, also beispielsweise unter Vereinsmitgliedern. Sobald Sie aber ein öffentliches Fest planen, müssen Sie die Tombola vorab anmelden. Zuständig sind in diesem Fall das Stadt- oder Landratsamt. Informieren Sie sich vorab über die Genehmigung, da es teilweise unterschiedliche Richtlinien in den einzelnen Bundesländern gibt.

mehr dazu finden Sie bei der Spendenidee "Tombola - Rechtliches".

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2 Kommentare
  1. Anni
    9. Januar 2015 at 11:00
    antworten

    Danke für den Tipp, das hat uns bei unserer Tombola zu Weihnachten sehr geholfen. Zum Glück lief so alles ohne Probleme

    • Nicole Erdmann
      9. Januar 2015 at 12:30
      antworten

      Hallo Anni, es freut uns sehr, dass wir zum Gelingen der Tombola beitragen konnten. Gern kannst du uns, wenn du möchtest, auch eine Erfolgsgeschichte eurer Tombola an info@spendenideen.de schicken, damit auch andere Nutzerinnen und Nutzer davon profitieren können. Wir wünschen dir weiterhin viel Freude beim Entdecken von Spendenideen.de. Viele Grüße, Nicole / Team Spendenideen.de

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