An Ideen wie das gesammelte Geld verwendet werden kann, mangelt es in der Regel selten. Doch wie gründet man einen eigenen Förderverein? Meist beginnt alles mit dem Engagement weniger Eltern, Lehrer oder Schüler. Die wenigsten Fördervereine starten von Anfang an mit einer breiten personellen Basis.

Wichtiges und oft unterschätztes Element bei der Gründung eines Fördervereins für die Schule oder Kita ist die Vorbereitungs- bzw. Gründungsphase.

Dabei sind drei elementare Schritte notwendig:

Die Inititatoren müssen ihre Idee bei allen relevanten Schul- bzw. Kitaakteuren bekannt machen und gleichzeitig viele Unterstützer gewinnen. Wichtige Akteure der Schule/Kita sind in der Regel:

  • Die Schul- bzw. Kitaleitung
  • Das Lehrerkollegium bzw. die Erzieher/innen
  • Die Elternvertretung
  • Die Schülervertretung

Die Gründungsmitglieder sollten sich über die Ziele der Arbeit des Fördervereins einigen. Dabei steht vor allem die Frage im Vordergrund: Was wollen wir mit unserer Arbeit erreichen – und wie? Die Klärung dieser Frage ist für das Selbstverständnis des Vereins sehr wichtig und somit auch für die Kommunikation nach außen. Dafür sollten die besonderen Bedürfnisse der Schule/Kita und ihrer Schüler/Kinder heraus gearbeitet werden.

Entscheidungen über Strukturen und Arbeitsweise des Vereins müssen getroffen werden. Diese werden in der Satzung festgelegt. Gleichzeitig muss der Verein nun als e.V. ins Vereinsregister eingetragen und die Anerkennung als gemeinnütziger Verein beantragt werden. Wichtige Schritte in dieser Phase:

  1. Erarbeitung einer Satzung: Festlegung grundlegender Vereinsstrukturen, verbindlicher Vereinbarungen zur Arbeitsweise und zu Zielen des Vereins.
  2. Ernennung eines Vorstands: dieser wird in der Gründungsversammlung des Vereins offiziell gewählt.
  3. Gründungsversammlung: mindestens sieben Gründungsmitglieder beschließen die Satzung und gründen somit den Verein rechtlich und formell. Anschließend wird der Vorstand des Vereins gewählt. Der Vorstand übernimmt anschließend die Anmeldung beim Vereinsregister und die Beantragung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt.

 

4 Kommentare
  1. Evelyn Sjovall
    24. August 2014 at 08:56
    antworten

    Super Seite...einen Tipp noch Macht um Himmels Willen nicht den Fehler, den viele vor uns gemacht haben. Vorher, vor der Gründung zum Finanzamt und die Statuten genehmigen lassen. Dann gibt es eine 'Vorabgenehmigung' die nicht offiziell ist. Danach darf es keine Änderung mehr geben..im finanziellen Bereich. Sonst wird die Gemeinnützigkeit zur Qual.... Wir, der Förderverein Die Alte Bürger e.V. müssen nun (weil wir nicht auf diesen Tipp gehört haben) auf diese Freistellung bis 2015 warten und müssen einen teuren und mühseligen Weg der Statutenänderung gehen. Liebe Grüße aus Bremerhaven und viel Spaß beim Umsetzen der guten Ideen

    • 25. August 2014 at 10:16
      antworten

      Liebe Evelyn, ganz herzlichen Dank für den Tipp und die netten Blumen. Und natürlich viel Erfolg bei der Umsetzung zur Gemeinnützigkeit. Isabel

    • Katharina
      29. Mai 2017 at 11:48
      antworten

      Hallo Evelyn, Ich bin nicht sicher, ob ich den Rat richtig verstehe: Soll man oder soll man nicht die Vorabgenehmigung einholen? Danke für die Ausführung

      • 29. Mai 2017 at 12:49
        antworten

        Liebe Katharina, eine Vorabgenehmigung bzw. Anmeldung über das Registergericht ist bei der Neugründung eines Vereins deswegen notwendig, da nach der erfolgreichen Anmeldung über das Registergericht eine Mitteilung an die zuständige Verwaltungsbehörde erfolgt. Wenn auch diese keine Einwände gegen die Gründung des Vereins hat, so wird der Verein anschließend in das beim Registergericht geführte Vereinsregister eingetragen und darf ab diesem Zeitpunkt den Zusatz "e.V." im Namen tragen. Liebe Grüße Fine

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