Wann immer ihr eine Spendenaktion, ein Fest oder eine sonstige Veranstaltung plant, gilt es im Vorfeld bestimmte Regeln und Gesetzmäßigkeiten abzuklären. Worauf ihr achten solltet haben wir im Folgenden einmal zusammengefasst.

Veranstaltung anmelden:

Auch wenn ihr Spenden für einen guten Zweck sammeln wollt, so müsst ihr bei eigens kreierten Veranstaltungen immer auch auf bestimmte Dinge achten, denn der Auftritt in der Öffentlichkeit geschieht nicht im rechtsfreien Raum. Jede Veranstaltung, die nicht privat ist, also beispielsweise in eurem eigenen Garten stattfindet, ist öffentlich, weshalb bestimmte Regeln und Gesetze zu beachten sind.

Findet die Veranstaltung unter freiem Himmel statt, sind die Art des Events und die Nutzung von öffentlichem oder privatem Grund von Interesse. So sieht es das deutsche Recht vor, dass Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden müssen. Fragt im Zweifelsfall lieber immer nochmal bei eurer zuständigen Gemeinde bzw. direkt beim Ordnungsamt nach.

Speisen:

Wenn ihr selbst produzierte Marmelade oder sonstige Speisen verkaufen möchtet, dann müsst ihr euch an lebensmittelrechtliche Vorschriften halten. Erkundigt euch dazu vorab beim Gesundheitsamt, an welche konkreten Richtlinien ihr euch beim Verkauf halten müsst. Ein kleiner Überblick:

  1. Ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt muss vorhanden sein.
  2. Speisen abdecken, damit sie vor Staub, Schmutz etc. geschützt sind.
  3. Auch bei privaten Feierlichkeiten gilt: Backwaren o.ä. müssen komplett durchgebacken sein! Grundsätzlich dürfen keine Creme- oder Sahnetorten (wegen nicht durchgebackener Füllung) verkauft werden.
  4. Bei Marmelade müssen immer die Zutaten und Inhaltsstoffe auf dem Glas vermerkt sein. Noch dazu muss Marmelade offiziell vom Gesundheitsamt zugelassen sein.
  5. Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss stets vermerkt sein.
  6. Achtet bei Lebensmitteln immer auf die richtige Verpackung. Es gibt Lebensmittel, die vor Sonneneinstrahlung geschützt oder kühl gelagert werden müssen.


Getränke:

Auch Getränke dürfen auf öffentlichen Veranstaltungen nicht ohne Weiteres ausgeschenkt werden. Eine Ausschankerlaubnis müsst ihr euch vorab beim Ordnungsamt besorgen. Und natürlich ist die Wahrung des Jugendschutzgesetzes Pflicht. Heißt also: Kein Alkoholausschank an Jugendliche unter 18 Jahren.

Mehr Informationen zu den Bestimmungen hinsichtlich des Anbietens von Speisen und Getränken auf Veranstaltungen findet ihr hier:

*Lebensmittel- & Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

*Verordnung (EG)Nr. 178/2002

*Regionales Ordnungsamt

Brandschutz:

Der Veranstalter sollte vorab prüfen, ob die Vorschriften für Sicherheit und Brandschutz eingehalten wurden.

Versicherung:

Denkt an eine entsprechende Versicherung! Der Veranstalter haftet grundsätzlich für alle Schäden, die gegenüber Dritten verursacht werden. Überlegt euch daher vorher eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Fotos:

Wie im gesamten Bereich des Fotorechts gilt auch hier der Grundsatz: Kein Personenfoto ohne Einwilligung! Wer auf Nummer sicher gehen möchte fragt also die Beteiligten vorher, ob Sie einverstanden sind, auf den Bildern abgebildet zu werden. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Ablichtung und Verbreitung von Bildern von Kindern und Jugendlichen zu richten, bei denen zumindest angeraten wird, auf jeden Fall die Zustimmung der Erziehungsberechtigten mündlich, besser sogar schriftlich, einzuholen. In geschlossenen Räumen, die ein Veranstalter angemietet hat (oder ihm gehören), ist immer dessen Einwilligung erforderlich. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.

Musik:

Ein immer wieder auftretendes (und leidiges) Thema sind die Richtlinien der GEMA, wenn ihr Veranstaltungen mit musikalischer Begleitung plant. Egal, ob Veranstaltungen, auf denen Musik vom Band läuft oder aber ein Benefizkonzert mit Live-Musik: es muss immer geprüft werden, ob urheberrechtliche Werke aufgeführt werden. Sollte dies der Fall sein, so hat der Künstler einen Vergütungsanspruch, der hierzulande von der GEMA durchgesetzt wird. Meldet eure öffentliche Veranstaltung deshalb vorab bei der GEMA an und ihr seid auf der sicheren Seite! Der Vereins-Vorstand muss dafür im Regelfall die Zustimmung für die zu spielenden Stücke beantragen. Informiert euch vorher, ob ihr nicht sogar ausgenommen seid von der GEMA, denn es gibt Sonderregelungen für die Jugendhilfe oder im schulischen Bereich.

Weitere Infos findet ihr direkt bei der Gema.