Pünktlich zum Schuljahresbeginn finden sich Eltern oft in Buchhandlungen wieder, um für ihre Kinder die aktuellen Schulbücher und anderes Arbeitsmaterial zu kaufen. Das kann schnell teuer werden, denn die Kosten für Lernmittel pro Schulkind können im Jahr mehrere Hundert Euro betragen.

Zu den Schulbüchern kommen weitere Arbeitsmaterialien wie Schreibhefte, Stifte, Taschenrechner oder Mal-Utensilien hinzu. Beiträge für Fahrtkosten, Kopierkosten, Klassenfahrten, AGs oder Nachhilfe belasten ebenfalls das elterliche Konto. Öffentliche Kassen sind leer, verfügbare Gelder der Schulen werden reduziert und Eltern müssen mehr und mehr Mittel aus eigener Tasche bezahlen.

Doch wie verhält es sich mit der Lernmittelfreiheit - also dem „Grundsatz, dass an öffentlichen Schulen Lernmittel (v. a. Schulbücher) dem Schüler kostenlos zur Verfügung gestellt werden“ (Duden) - in den Bundesländern und welche kostengünstigen Möglichkeiten gibt es, an die notwendigen Lernmittel heranzukommen?

Die Lernmittelfreiheit – einst eingeführt, um allen Kindern gleiche Bildungschancen zu gewährleisten – ist heute nur noch in Resten vorhanden. In den meisten Bundesländern werden heute Leihgebühren für Schulbücher festgelegt oder die Bücher müssen von vornherein von den Eltern neu gekauft werden. Ausnahmeregelungen sind jeweils unterschiedlich gestaltet; etwa in Form von Zuschüssen für Eltern, die den Kauf von Schulbüchern selbst nicht tragen können oder in Form von Zuzahlungsbefreiungen.

Linktipps:

Lexikon der Einschränkungen

Die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) erläutert die Lernmittelfreiheit und Varianten eingeschränkter Lernmittelfreiheit.

Einschränkungen lesen

Was bedeutet Lernmittelfreiheit

Infos auf Wikipedia

 

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